Im Interesse des Kindes gehört ein krankes Kind zu seinen Eltern.
Laut Infektionsgesetz übernehmen die Eltern in dieser Zeit und in der Genesungsphase nach einem Unfall die Betreuung ihres Kindes.
Erst mit einer ärztlichen Bescheinigung ist die Wiederaufnahme bei der Tagespflegeperson möglich.
Sollte im näheren Umfeld des Kindes eine ansteckende Krankheit aufgetreten sein, ist dies uns umgehend zu melden.
Ebenso informieren wir die Eltern umgehend darüber, wenn ein Tagespflegekind eine für sie oder ihrem Kind relevante Erkrankung hat bzw. hatte.
Medikamente dürfen wir nur mit einer schriftlichen Zustimmung des behandelnden Arztes und mit genauer Einnahmevorschrift dem Kind verabreichen! Dazu notwendige Formulare befinden sich in der Informationsmappe, die beim Erstgespräch an alle Eltern ausgeteilt wird.
Wichtig ist für uns auch zu wissen, ob und welches Medikament ihr Kind bekommt, bevor sie es an dem Tag zu uns bringen.
Fiebermedikamente oder Hustensaft können Nebenwirkungen haben, auf die wir gern vorbereitet wären.
Im Gesamten möchten wir die Eltern darauf hinweisen, dass es keine sinnvolle Maßnahme ist, sein Kind zu uns zu bringen, wenn es sich nicht wohl fühlt. Auch wenn die Krankheitstage begrenzt sind, wird ihr Kind nicht schneller gesund, wenn es keine ausreichende Möglichkeiten zur Schonung und Ruhe bekommt.
Außerdem dienen sie als Überträger der Krankheitskeime an uns und stecken auch andere Kinder an.